Unzulässige Anwesenheitspflichten an der RSH PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Ullrich Franke   
Sonntag, den 18. September 2011 um 14:54 Uhr

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

das Ministerium für Innovation Wissenschaft und Forschung (MIWF) hat vor kurzem einen Erlass zum Thema Anwesenheitspflichten veröffentlicht.

Aus diesem Papier geht hervor, dass die Regelungen in den Prüfungsordnungen der RSH unzulässig sind.

"[...] eine Regelung in der Prüfungsordnung unzulässig, nach der Studierende dann der Anwesenheitspflicht genügen, wenn sie bspw. bei zwei Drittel der in einem Semester von ihnen besuchten Lehrveranstaltungsstunden anwesend sind."

Der AStA hat um Stellungnahme des Rektorats gebeten, die wegen der Semesterferien allerdings noch etwas auf sich warten lassen wird.

 

Gemeinsam mit den ASten in NRW wird der AStA der RSH an dem Thema dranbleiben: Wir setzen uns für eine Abschaffung der allgemeinen Anwesenheitspflichten ein!

Hintergrund

Im Dezember 2010 hat der AStA der Uni Bonn eine Rechtsaufsichtsbeschwerde  gegen deren Anwesenheitspflichten beim MIWF eingelegt.

im Juni 2011 hat der AStA der RSH dem Ministerium die Bachelor-Ordnung der RSH zugesandt, in der sich folgende Formulierung findet:

"(regelmäßige und aktive Teilnahme, bei Besuch von mindestens 2/3 der jeweils angebotenen Lehrveranstaltung)"

Amtsblatt Nr. 42 vom 24.09.2009, $14 "Bestehen von Prüfungen", Satz 1

Auf eine Anfrage an Frau Ministerin Schulze des AStA der RSH von Ende August, wie sich das Ministerium zu diesem Sachverhalt verhalte, wurde kurze Zeit später der entsprechende Erlass veröffentlicht.

Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 18. September 2011 um 15:32 Uhr
 
 

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