Semesterticket PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Ullrich Franke   
Sonntag, den 14. November 2010 um 10:16 Uhr

Seit dem WS 08/09 ist das Semesterticket in ganz NRW gültig.

Ab dem 01. Januar 2012 weitet sich die Fahrrad- oder Personenmitnahme aus, siehe diese Grafik.


Es gelten folgende Regelungen:

  • Im gesamten NRW Gebiet dürft Ihr Stadtexpresse (RE/SE), Regionalbahnen, U-Bahnen, Schwebebahnen, Straßenbahnen und Busse benutzen.
  • InterCitys (IC, ICE), sowie "Wagen der 1. Klasse" dürfen nicht, auch nicht gegen Aufpreis benutzt werden.
  • Im VRR könnt Ihr werktags ab 19.00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig eine weitere Person mitnehmen.
    • Die Mitnahmeregelung gilt nur im VRR, bzw. VRR-VGN-Verbund (siehe Grafik), man kann also niemanden z.B. nach Köln mitnehmen.
  • Das Semesterticket darf nicht eingeschweißt oder aufgeklebt werden (Klarsichthüllen sind ok, solange das Ticket herausgenommen werden kann) und ist nur im Original und in Verbindung mit einem "amtlichen Lichtbildausweis" (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) gültig.
  • Das Semesterticket ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Für die Fahrradmitnahme gelten folgende Bestimmungen:
    • VRR-Nahverkehrszüge mit Gepäckwagen / Gepäckabteil: Fahrradmitnahme möglich von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss.
    • S-Bahnen, RegionalExpresse (RE), RegionalBahnen (RB) und sonstige VRR-Nahverkehrszüge ohne Gepäckwagen / Gepäckabteil:

      Mo - Fr: außer von 6.30 - 9.00 Uhr ganztägig
      Sa, So, Feiertag: ganztägig
    • U-/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse:

      Mo - Fr: von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss
      Sa, So, Feiertag: ganztägig

Weitere Informationen gibt es beim AStA der FH Düsseldorf, und beim AStA der HHU, sowie hier.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. Dezember 2011 um 13:23 Uhr
 
 

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